Gemeinnützigkeit

Information zur Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Wöhlerschule e.V., c/o Wöhlerschule Mierendorffstrasse 6, 60320 Frankfurt am Main ist wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Frankfurt am Main III, StNr. 45 250 56 231 vom 11.09.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach §5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung für folgende gemeinnützige Zwecke verwendet wird:

  • Förderung der Erziehung 
  • Förderung der Volks- und Berufsausbildung sowie der Studentenhilfe (§52 Abs.2, S.1, Nr.7 AO)

Der Vorstand

Vereinfachte Zuwendungsbescheinigungen für Beträge unter 200,- € finden Sie als Download unter Mitgliedsantrag für Mitgliedsbeiträge und unter Spenden.